1. Allgemeines:
Der Abschluss des Servicevertrages erfolgt allein auf der Basis der nachfolgenden Bedingungen, deren Gültigkeit der Auftraggeber durch seine Unterschrift auf der Seite 2 dieses Vertages anerkennt. Andere Bedingungen, als die genannten haben keine Gültigkeit. Widerrufsrecht 2 Wochen nach Vertragsabschluss.
2.Vertragsdauer/Kündigung:
Der Vertrag wird auf 2 Jahre festgesetzt. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht innerhalt von 3 Monaten vor Vertragsende in schriftlicher Form, verlängert er sich stillschweigend um ein weiteres Vertragsjahr.
3.Einweisung in das Objekt:
Vor Vertragsbeginn, wird der Dienstleister durch einen Sachkundigen in das Objekt eingewiesen und bei Bedarf findet eine Schlüsselübergabe statt.
4.Leistung des Auftragnehmers:
Der Dienstleister verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben(wird auf Seite 1 festgelegt),ordentlich zurchzuführen. Abweichungen durh Witterungseinflüsse usw. sind zulässig. wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang gewährt bleibt.
5. Umfang und Durchführung der Leistung:
Die vereinbarte Leistungen beschränken sich auf die auf Seite 1 festgelegten Punkte. Für zulässige Kleinreparaturen (außer Elektro- und Sanitärinsatallation/Malerarbeiten) werden die Ersatzteile dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, sowie die zusätzliche Anfahrt.
6.Winterdienst:
Bei Winterdienstverträgen ist zu beachten, das der Räumdienst bei Schnee und Glätte ausgeführt wird. Andere Vereinbarungen obliegen der Schriftform. Der Räumdienst erfolgt pflichtgemäß der Satzungen der entsprechenden Gemeinden. Abweichungen sind bei Witterungseinflüssen möglich.
7.Leistungen des Auftraggebers:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Durchführung der Arbeiten kostenlos Wasser und Strom zur Vergügung zu stellen.
8.Vergütung:
Die Vergütung erfolgt 7 Tage nach Rechnungserhalt. Gesonderte Leistungenen, die vom Angebotsumfang abweichen, werden mit dem gültigen Stundenverrechungssatz abgerechnet.Kommt der Auftragnehmer seinen Zahlungen nicht in der vereinbarten Zeit nach, kann der Auftrag eingestellt werden, bis die Zahlungen erfolgen, ohne das der Vertrag seine Gültigkeit verliert.
9. Reklamationen:
Reklamationen sind nur gültig in einem Zeitraum von 48 Stunden nach Auftragsbeendigung. Gleichfalls muss dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Behebung der Mängel gewährleistet werden.
10. Haftung:
Der Auftragnehmer schließt eine Betriebshaftpflichtversicherung ab, die für eventuelle Schäden während der Auftragsauführung aufkommt.
Diese decken auch Schäden, die von einem beauftragten Mitarbeiter verursacht werden ab.
Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel oder Betriebsstörungen am oder im betreuten Objekt entstanden sind, oder Schäden auf Grund höherer Gewalt, sind ausgeschlossen.
Die Haftung des Auftragnehmers wird auf die beauftragte Leistung beschränkt. Mit Ablauf des Betreuungsvertrags erlischt auf der Haftungsanspruch.
11. Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages führen nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.